Donnerstag, 18. Juli 2013

...die Garagen...

Ich hatte ja schon erwähnt, dass da Garagen sind...zu DDR Zeiten war es üblich, dass Garagen auf gepachteten Grundstücken gebaut wurden. Grundbesitz war nicht üblich und somit gab es dann sogenannte Nutzungsverträge zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Garagenbesitzer/-bauer.

So war das auch hier. 4 der 7 Garagen sind verpachtet, der Rest nur vermietet. Ich hab mich also daran gemacht zu klären, wie der rechtliche Status ist. Kann ich die Verträge kündigen? Muss ich ein Entschädigung an die Eigentümer zahlen...? Also habe ich munter los gegoogelt...und was soll ich sagen...es gab da eine Menge an Artikeln usw.

Diese Garagenpachtverträge wurden sogar im Einigungsvertrag zur Deutschen Einheit berücksichtigt. Hier wurde festgeschrieben, dass die Garageneigentümer entschädigt werden müssen, wenn der Pachtvertrag gekündigt wird. Ich konnte mich erinnern, dass aus diesem Grund bereits mal der Verkauf gescheitert ist, da die Garagenbesitzer 5000 D-Mark haben wollten. 

Nun, es gab irgend wann eine Gesetzesnovelle, welches die alte Regelung änderte. Die Lösung heißt: Schuldrechtsanpassungsgesetz (SchuldRAnpG). Hier wird geregelt, ab welchen Fristen der Pachtvertrag gekündigt werden kann, ohne dass eine Entschädigung an dem Garageneigentümer gezahlt werden muss. Stichtag ist ab 01.01.2007. Es geht sogar soweit, dass bei Abriss der alten Garagen der Eigentümer sich zur Hälfte an den Abrisskosten beteiligen muss...

Nun, wir wollen die Garagen nicht abreißen, sondern eigentlich selbst nutzen...sowohl als Garage, Werkstatt, Partyraum und was immer noch...somit war das schon mal vom Tisch...kündigen können wir ja später...

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